Ihr Nutzen - Warum Lüftungen reinigen?
Das Gesetz der Reinheit!
Überzeugende Argumente für reine Luft.
Gesetzliche Lage:
Die Reinhaltung und Reinigung von Lüftungsanlagen ist in den letzten Jahren ein immer größeres Anliegen von Gesetzgeber, gesundheitlichen Behörden, Arbeitsinspektoren und auch vom Betreiber geworden. So z.B. sieht die Arbeitsstättenverordnung (BGBL li Nr. 368/1998) folgende Maßnahmen vor: § 27 (8) "Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren [laut § 13 einmal jährlich] und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/Innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Allgemein:
In fast jedem Restaurant, Hotel, Privathaushalt, Produktionsbetrieb, Geschäftslokal, oder Imbissstand, ist irgendeine Art von Lüftung verbaut, sei es für Küchenabluft (Dunstabzug), Frischluftzufuhr oder Raumabluft von Büro´s, Produktionshallen, Restaurants oder sogar klassisch WC/Bad. Es wird in diesen Anlagen Luft angesaugt und durch Rohr/Kanalschächte befördert, bei diesem Vorgang bleiben immer Schmutzrückstände an der Oberfläche haften, die unter günstigen Umständen sporenbildende Bakterien und Schimmelpilze enthalten, welche gesundheitsgefährdende Auswirkungen haben können. Auf Grund energieökonomischer Bauweisen werden die Gebäudehüllen immer dichter, daher ist die Lüftung in den Gebäuden ausschlaggebend für unser Wohlbefinden. Selbst modernste Lüftungssysteme sind nicht immun gegen den Befall von Bakterien, Viren und Pilzen. Um die Lebens- und Arbeitsqualität zu gewährleisten, wurde im Zusammenhang mit dem Arbeitsstättenverordnung die Einhaltung der ÖNORMEN , sowie VDI 6022 verbindlich vorgeschrieben. Diese Verordnung beschränkt sich jedoch nur auf gewerbliche und öffentliche Einrichtungen. Wohngebäude sind von dieser Verordnung nicht betroffen, was allerdings die Problematik der Verschmutzung und der davon ausgehenden Gesundheitsgefährdung nicht weniger ausschließt. In diesem Fall liegt es an der Eigenverantwortung des Wohnungseigentümers über seine Gesundheit zu wachen!
Gesundheitlich
Bekanntestes Phänomen ist wohl das sogenannte "Sick-Building Syndrom" speziell in Bürogebäuden! Erhöhte Arbeitsausfälle durch Allergien, Augenreizungen, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, häufige Erkältungserkrankungen, ... können darauf hinweisen, dass eine zu hohe Belastung von Keimen in ihrem Lüftungssystem herrscht. Durch das Nichtwechseln der Filter, speziell bei der Zuluft, kann es sein, dass sich die Feinstaubteilchen durch das Filtergewebe arbeiten und so in das Gebäude geblasen werden, obwohl man genau das vermeiden wollte!
Wirtschaftlich
Es muss ja nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgegangen werden! Dennoch beeinflussen Ablagerungen in Lüftungskanälen und Ventilatoren die Effektivität der Anlage. Der Energieverbrauch und die Heizkosten steigen da, wo die Lüftung ihren Zweck nicht richtig erfüllt oder gar nicht mehr in Betrieb genommen wird. Wärmetauscher und Heizregister sind verstopft, somit ist die Wärmerückgewinnung gleich null. Wartungskosten steigen durch unwuchte Lüfter, wie erhöhter Keilriemenverschleiß und Lagerschäden. Bei nur fallweise gewechselten Filtern wird der Luftwiderstand drastisch erhöht. Steigerungen der Leistung von bis zu 70% je nach Verschmutzung sind keine Seltenheit, da die Leistungsabnahme ein schleichender Prozess ist.